Kampf gegen Kinderarbeit

Von der Werk- auf die Schulbank

Im 19. Jahrhundert war Kinderarbeit ganz normal: Kinder arbeiteten auf dem Feld oder in der Werkstatt, oder sie halfen im Geschäft mit. Man hielt dies nicht nur für nützlich, weil die Kinder etwas dabei lernten - häufig war es auch bitter nötig, um das Einkommen der Eltern, das allein nicht ausreichte, um die Familie über Wasser zu halten, aufzubessern. Als im Zuge der Industriellen Revolution Kinder auch in Fabriken eingesetzt wurden, nahmen die Bedenken zu, wenngleich zunächst nur im Hinblick auf diese spezielle Form der Kinderarbeit.
Die Arbeitsbedingungen waren in der Regel ausgesprochen schlecht. So mussten die Kinder in der Glasfabrik Regout in Maastricht, in der die Öfen rund um die Uhr befeuert wurden, in zwei Schichten von jeweils zwölf Stunden schuften. Kinder im Alter von acht bis zehn Jahren mussten sich gegen Mitternacht schlaftrunken auf den Weg zur Arbeit machen. Der Fabrikbesitzer fand nichts dabei; er meinte, Kinder kommen auch mit wenig Schlaf aus.
Um 1860 mehrten sich die Stimmen gegen Kinderarbeit. Ärzte und Lehrer erklärten, Kinder gehörten in die Schule und die Arbeit gefährde ihre Gesundheit. Die Fabrikbesitzer erkannten nach und nach, dass es lohnender ist, Kinder erst dann einzusetzen, wenn sie die Volksschule besucht hatten. Schließlich konnte man Kinder, die zwölf Jahre oder älter waren und lesen und schreiben konnten, ganz andere Tätigkeiten verrichten lassen. Da immer mehr Arbeiten von Maschinen übernommen wurden, ging zudem die Nachfrage nach Kinderarbeit zurück. Und auch die Einstellung der Eltern änderte sich zunehmend: In dem Maße, in dem die Löhne stiegen und Kinderarbeit zur Aufbesserung des Familieneinkommens entbehrlich wurde, nahm auch die Bereitschaft zu, die Kinder länger zur Schule zu schicken.
Diese Entwicklung wurde von zwei Gesetzen gestützt. Das sogenannte Van-Houten-Gesetz aus dem Jahr 1874 verbot die Arbeit von Kindern unter zwölf Jahren in Werkstätten und Fabriken. Das heißt aber nicht, dass damit die Kinderarbeit sofort aus den Fabriken verschwunden wäre. Auch durften Kinder nach wie vor für die Feldarbeit eingesetzt werden. Erst im Jahre 1900 wurde der Kinderarbeit mit dem Schulpflichtgesetz definitiv ein Ende gesetzt. Damit waren Eltern verpflichtet, ihre Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren zur Schule zu schicken, was zu diesem Zeitpunkt übrigens bereits gängige Praxis war: Um den Jahrhundertwechsel besuchten etwa 90 Prozent der Kinder die Schule.